AGB
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen / Vertragsbeziehungen der Firma Kreisverwaltung Recklinghausen mit Kunden, Auftraggebern, unabhängig von Art und Umfang der Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen den Vertragsparteien. Die jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen könnten jederzeit über www.ciss.de oder shop.ciss.de eingesehen werden.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer anzusehen sind, also z.B. an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe oder Behörden. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Anerkennung von Lieferbedingungen
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma Kreisverwaltung Recklinghausen. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Anerkennung der Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sowie weiterer abweichender Abmachungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher Form erfolgen.
Lehnen Sie dies ab, behalten wir uns vor, bereits erstellte Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.
Angebote, Aufträge, Bestellungen, Vertragsbeziehungen
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Soweit auf dem Angebot nicht ausdrücklich vermerkt, gilt eine Bindefrist von 30 Tagen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
Darstellungen und Beispielinformationen im Online-Shop unter https://shop.ciss.de stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern sind als unverbindliches Informationsmaterial zu betrachten.
An Kreisverwaltung Recklinghausen erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Kreisverwaltung Recklinghausen rechtsverbindlichlich. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und -ergänzungen. Gleiches gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen.
Für den Online-Shop gilt: durch Klick auf „Bestellung“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Nach dem Eingang des Kaufangebotes erhalten sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der Bestätigung, dass wir ihre Bestellung erhalten haben. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme ihres Kaufangebotes dar. Ein Kaufangebot kommt erst zustande, wenn eine weitere Kaufbestätigung versendet wurde, oder die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Versenderklärung – in ihrem Nutzerprofil zur Verfügung gestellt wurde.
Haftung, Gewährleistung, Schadensersatz
Der Kunde hat die erhaltene Software, Dienstleistung, die erhaltenen Daten unverzüglich nach Auslieferung durch Kreisverwaltung Recklinghausen zu untersuchen und zu prüfen. Zeigt sich ein Mangel muss dieser unverzüglich (spätestens binnen 8 Arbeitstagen) angezeigt werden. Nimmt der Kunde diese Anzeige nicht vor, gilt die Lieferung (Software, Dienstleistung, Daten) als genehmigt und abgenommen, jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Andernfalls gilt die Ware trotz dieses Mangels als genehmigt.
Schadensersatzansprüche gegen Kreisverwaltung Recklinghausen und Mitarbeiter von Kreisverwaltung Recklinghausen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Werden vom Kunden zusätzliche Programme oder andere, nicht von Kreisverwaltung Recklinghausen bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion der von Kreisverwaltung Recklinghausen gelieferten Software beeinträchtigt, so ist Kreisverwaltung Recklinghausen für eventuelle Schäden nicht haftbar.
Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung liegt beim Kunden. Der Kunde wird über die Verpflichtung zur Datensicherung durch Kreisverwaltung Recklinghausen in einem separat abgeschlossenen Lizenzvertrag aufgeklärt.
Zahlungen
Waren und Leistungen werden nach Lieferung, Fertigstellung, bzw. Ausführung in Rechnung gestellt. Insbesondere kundenspezifische Dienstleistungen und Workshops können jedoch nach individueller Absprache (z.B. Zahlung nach Projektfortschritt) in Rechnung gestellt werden.
Wenn infolge von Umständen, die Kreisverwaltung Recklinghausen nicht zu vertreten hat, Systeme, Software, Daten oder Dienstleistungen nicht abgeliefert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären.
Zahlungen sind unverzüglich nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt eine gelieferte Ware Eigentum von Kreisverwaltung Recklinghausen. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung einer gelieferten Ware sind dem Kunden nicht gestattet.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Kreisverwaltung Recklinghausen berechtigt, ab 30 Tagen nach Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die ihm sonst zustehenden Rechte bleiben davon unberührt. Das Recht des Kunden, gelieferte Leistungen oder Waren einzusetzen, ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
Bei etwaigen Gegenforderungen steht dem Kunden kein Recht auf Aufrechnung zu, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt wurden, oder von Kreisverwaltung Recklinghausen bestritten wird. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / -Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Diese Vorabinformation wird mit Übermittlung der einzuziehenden Rechnung erfolgen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferung und Termine
Von CISS TDI genannte Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche, zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind.
Änderungen technischer Spezifikation bleiben vorbehalten. Kreisverwaltung Recklinghausen ist berechtigt, auch andere als die bestellte Ware zu liefern, wenn die technische Spezifikation nur unwesentlich von der Bestellung abweicht.
Lieferungen werden in der Regel nur einmalig zu Verfügung gestellt (sofern keine individuellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Kreisverwaltung Recklinghausen getroffen wurden).
Datennutzung und Datenschutz
Kreisverwaltung Recklinghausen beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Details sind in einer separaten Datenschutzerklärung festgehalten.
In Dienstleitungsprojekten, in denen Kundendaten zum Einsatz kommen, können zusätzliche Datennutzungsvereinbarungen, Vertraulichkeitserklärungen zwischen Kreisverwaltung Recklinghausen und dem jeweiligen Kunden gezeichnet werden.
Überlassung von Software und Daten
Für die überlassene Software, für überlassene Daten ist die bei Vertragsabschluss gültige Dokumentation maßgeblich. Konfiguration, Schulung, Inbetriebnahme etc. sind nicht Bestandteil des Softwareerwerbs, des Datenerwerbs sondern müssen bei Bedarf separat beauftragt werden.
Der Kunde ist für die Installation der Software selbst verantwortlich, sofern nicht anders geregelt. Bei einer Beratung oder geführten Installation muss der Kunde sicherstellen, dass alle benötigten Systeme zum vereinbarten Termin zugänglich und ggf. nötiges Fachpersonal verfügbar ist. Der Kunde trägt die zusätzlichen Kosten, die bei Verletzung dieser Pflichten entstehen, wenn eine Installation fehlschlägt oder sich verzögert.
Bei einer Schulung oder Beratung muss der Kunde sicherstellen, dass die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt wird und benötigte Räume in ausreichender Größe zur Verfügung stehen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten trägt der Kunde die Zusatzkosten, sollte es hierdurch zu Verzögerungen oder Mehraufwand kommen.
Kreisverwaltung Recklinghausen räumt dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die im Auftrag, in der Rechnung oder im Lizenzvertrag spezifizierte Software, spezifizierten Daten sowie das entsprechende Dokumentationsmaterial (insofern vorhanden) über den schriftlich festgehaltenen Zeitraum zu nutzen.
Der Einsatz der Software, der Daten wird über eine zusätzliche Lizenzvereinbarung geregelt.
Standard-Software, Datenprodukte und sonstige von der Kreisverwaltung Recklinghausen vertriebene Software- und Datenprodukte von Drittfirmen werden ausschließlich zu den Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen. Die Einräumung der Lizenzrechte erfolgt namens und im Auftrag der Drittfirma. Kreisverwaltung Recklinghausen garantiert, zum Vertrieb berechtigt zu sein.
Zusätzlich zu den AGB gelten die jeweiligen Software- und Daten-Lizenzbedingungen, die der Kunde durch Kreisverwaltung Recklinghausen erhalten hat. Die Lizenzbedingungen ergänzen und erweitern dabei diese AGB. Bei sich widersprechenden Passagen gilt, sofern diese nicht ungültig oder nicht anwendbar ist, gilt vorrangig die entsprechende Regelung in den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Eigentumsvorbehalt, Nutzungsvorbehalt und Urheberrechte
Die dem Kunden überlassene Software, die überlassenen Daten, überlassene Dokumentationen und Studien verbleiben Eigentum von Kreisverwaltung Recklinghausen. Kreisverwaltung Recklinghausen bleibt Inhaber aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen, Daten, Studien und Dokumentationen. Auch wenn Daten durch den Kunden verändert oder mit eigenen Programmen oder denen eines Dritten modifiziert werden, bleiben alle Urheber- und Nutzungsrechte bestehen. Solche Modifikationen bedürfen eines Urhebervermerks. Auch kundenspezifische Anpassungen der Software, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, bleiben Eigentum der Kreisverwaltung Recklinghausen und können dementsprechend in das Produktportfolio der Kreisverwaltung Recklinghausen aufgenommen werden.
Es besteht seitens des Käufers kein Anspruch auf die Herausgabe von Quellcode, oder Auszügen hiervon. Ein generieren von menschenlesbarem Code mit Hilfe von Dissassemblern, Decompilern oder ähnlichem ist nicht gestattet. Ebenso wenig darf der die Software in irgendeiner Form manipuliert werden.
Der Kunde erwirbt die im Lizenzvertrag definierten Nutzungsrechte. Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen erteilt die Kreisverwaltung Recklinghausen dem Kunden das Recht zur Nutzung der betreffenden Software lediglich unter Vorbehalt.
Der Kunde darf keinen Teil der Software, der überlassenen Daten, der Dokumentationen und Studien ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Kreisverwaltung Recklinghausen vervielfältigen, weiterverkaufen oder Dritten zugänglich machen.
Kündigung
Kreisverwaltung Recklinghausen kann den mit Kauf geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der vereinbarten Zahlung länger als 2 Monate in Verzug ist oder der Kunde gegen Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des übermittelten Lizenzvertrages verstößt. Der Kunde ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzugs durch Kreisverwaltung Recklinghausen oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn Kreisverwaltung Recklinghausen den Verpflichtungen des Kaufvertrages nicht nachgekommen ist und wenn der Kunde zuvor schriftlich abgemahnt hat. Vor Kündigung muss eine angemessene Frist verstrichen sein, in welcher der gerügte Vertragsverstoß durch Kreisverwaltung Recklinghausen nicht beseitigt wurde.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist der Kunde umgehend dazu verpflichtet, die von Kreisverwaltung Recklinghausen zur Verfügung gestellte Software, die zur Verfügung gestellten Daten, Dokumentationen und Studien von allen Kundensystemen zu löschen. Die Löschung muss binnen 30 Tage schriftlich an Kreisverwaltung Recklinghausen bestätigt werden.
Updates, Support, Wartung
Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist im ersten Jahr nach Softwarekauf obligatorisch. Wartungskosten und Wartungsumfang werden in den separat abgeschlossenen Wartungsverträgen schriftlich festgehalten.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird übereinstimmend ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis (auch wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat) der Sitz von Kreisverwaltung Recklinghausen, 45657 Recklinghausen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.